Ghostwriting bedeutet das Schreiben eines Textes im Auftrag eines Kunden nach dessen Vorgaben / Wünschen.
Ja! Es ist zulässig im Kundenauftrag wissenschaftlich fundierte Texte zu verfassen, zu bearbeiten, zu redigieren usw. Gemäß einem Urteil des OLG Frankfurt, Urteil von 01.09.2009 – Az.: 11 U 51/08 sind die zwischen (Unternehmer)Parteien getroffenen Ghostwriter-Abreden (z.B. der dauerhafte Verzicht des Ghostwriters auf die Nennung als Autor/Urheber) grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Zu unseren Kunden zählen beispielsweise namhafte Unternehmen, bekannte Unternehmensberatungen, öffentlich-rechtliche Institutionen und natürlich interessierte Privatpersonen. Verwenden Sie unsere Ausarbeitungen weiter, müssen Sie diese, wie jede andere Quelle auch, zitieren. Wir versichern Ihnen jedoch auch, daß wir nach der Zahlung des vereinbarten Honorars keinen weitergehenden, insbesondere urheberrechtlichen Anspruch auf die erstellten wissenschaftlichen Unikate geltend machen.
Wir verpflichten uns, über den Kunden sowie Art und Umfang des uns erteilten Auftrags Stillschweigen zu bewahren. Wir dürfen den zu erstellenden Text weder ganz noch in Auszügen für eigene Zwecke, z.B. Veröffentlichungen, Abstracts, elektronische Medien etc. nutzen.
Im Fall der Auftragserteilung bilden wir eine Erfolgspartnerschaft, d.h. es ist unsere Aufgabe Sie bei der Erreichung Ihres Ziels zu unterstützen. Sollten wir dennoch, aus welchem Grund auch immer, die Zusammenarbeit beenden müssen, so ist dies natürlich auch möglich: Beide Parteien haben das Recht, die Vereinbarung jederzeit zu kündigen. Im Fall der Kündigung haben wir Ihnen die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Texte zu überlassen. Sie wären verpflichtet die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Honorare anteilig und Auslagen vollständig zu erstatten. Auslagen, die für uns auch nach Kündigung der Vereinbarung unausweichlich sind, wären ebenfalls, ggf. nachträglich, zu ersetzen. Die Schweigepflicht bleibt selbstverständlich bestehen.
Bisher wurde von dieser Klausel, weder von uns noch von unseren Kunden, jemals Gebrauch gemacht!
Melden Sie sich einfach telefonisch, per eMail oder Fax oder senden Sie uns unsere Checkliste und wir klären Ihre Anfrage ab. Selbstverständlich können wir auch jederzeit einen persönlichen Gesprächstermin in Löhne vereinbaren.
Nach der Auftragserteilung ist Ihrerseits zunächst eine Anzahlung zu leisten. Danach erstellen wir, je nach Umfang der Arbeit, zunächst eine Gliederung oder ein Expose, das wir Ihnen zur Abstimmung zukommen lassen. Nach erfolgter Abstimmung schreiben wir die Arbeit. Je nach Seitenumfang erstellen wir Teillieferungen von 30-50 Seiten, so dass Sie über die gesamte Bearbeitungszeit über den Auftragsfortschritt informiert sind. Weitere Teilzahlungen erfolgen nach den Teillieferungen.
Gewöhnlich als WORD-kompatible Dokumente. Dies gilt auch für alle Teillieferungen. Wir liefern die Dateien per eMail oder auf Diskette/CD und -falls noch gewünscht- als Ausdruck.
Mit Referenzen als Ghostwriter ist das immer so eine Sache. Unsere beste Referenz ist sicherlich, dass es kein anderes wissenschaftliches Text- und Schreibbüro gibt, dass schon so lange (frühere Werbeanzeigen) erfolgreich am Markt operiert wie wir.
Erwarten Sie an dieser Stelle keine Namensliste unserer bisherigen Kunden. Es gehört zu unserer Philosophie (als GHOSTwriter) eher einen Auftrag abzulehnen, als über unsere Kunden zu reden oder z.B. Musterarbeiten zu verschicken.
Das sollte letztlich auch Ihnen, als zukünftigem Kunden, die erforderliche Sicherheit geben, sich an uns zu wenden.