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Der Vertrag mit dem Ghostwriter

Was Kunden beachten sollten

Die Tatsache, dass Ghostwriting eine diskrete und oft anonyme Tätigkeit ist, sollte nicht zur Annahme verleiten, es gebe keine Regeln. Ein Vertrag zwischen Kunde und Ghostwriter bietet beiden Seiten eine höhere Sicherheit, dass die Dienstleistung auf die gewünschte Weise erbracht und honoriert wird.

Was aber gehört in einen Vertrag? Zunächst die Eckpunkte: Das Thema und die Art des Textes, das Datum der Textlieferung, das Datei- oder Druckformat sowie das fällige Honorar.

Auch die Art der Zusammenarbeit kann näher geregelt werden: Der Ghostwriter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden zu arbeiten, der Kunde stellt ihm die dafür nötigen Informationen zur Verfügung. Bei längeren Texten sollten mehrere Teillieferungen mit jeweiligen Teilhonorarzahlungen vereinbart werden, auch bietet es sich an, beiden Seiten eine Kündigungsmöglichkeit für den Notfall zu geben.

Alle Informationen, die der Ghostwriter im Laufe der Tätigkeit erhält, sind vertraulich zu behandeln. Einige Kunden werden darauf bestehen, dass der Geist auch nach Beendigung des Auftrags völlig unsichtbar bleibt – in diesem Fall kann der Vertrag explizit festlegen, dass der Ghostwriter nicht namentlich genannt wird.

Obwohl es sich um eine Selbstverständlichkeit handelt, die von jedem seriös arbeitenden Ghostwriter anerkannt und befolgt wird, kann das Thema Diskretion noch ausgiebiger im Vertrag verankert werden: Eine Klausel kann dem Ghostwriter explizit eine Schweigepflicht gegenüber Dritten auferlegen, deren Bruch mit einer Strafzahlung verbunden ist. Diese Klausel bietet auch misstrauischen oder nervösen Kunden große Sicherheit. So gut der Vertrag die rechtliche Seite abdecken kann, so wenig hilfreich ist er bei der Frage der persönlichen „Chemie“ zwischen Auftraggeber und Ghostwriter – daher sollte in jedem Fall vor Unterzeichnung des Vertrags geprüft werden, ob ein Verständnis in inhaltlichen Fragen und in Fragen des Schreibstils existiert.

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