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Arbeiten Ghostwriter gesetzeswidrig?

Nein. Das Beauftragen von Ghostwriting-Agenturen zum Zwecke der Texterstellung ist gesetzlich nicht verboten. Es handelt sich um eine reguläre Dienstleistung. Das Handicap des Ghostwriting ist seine häufige Gleichsetzung mit einem Plagiat. Hierbei übernimmt der Autor eines Textes Inhalte eines anderen und gibt diese als eigene aus. Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Formen liegt in der Freiwilligkeit. Überlässt der Ghostwriter seine Arbeit und seine Urheberrechte dem Auftraggeber gegen ein zuvor ausgehandeltes Honorar, ist der ursprüngliche Autor bei einem Plagiat hingegen völlig ahnungslos und weiß nicht, dass sich andere an seinem Werk bedienen. Texte eines Ghostwriters sind immer komplett selbstständig verfasste Arbeiten. Die Entscheidung zur Veräußerung seiner Urheberrechte trifft jeder Autor selbst.

Als Abschlussarbeiten, also als Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit, dürfen die Texte nach den Statuten der Universitäten aber nicht eingereicht werden. Hier gilt der Selbstständigkeitsnachweis. Ein Verstoß kann schwerwiegende Folgen von der Exmatrikulation bis zum Titelentzug haben. Ghostwriter unterstützen in diesem Bereich den Studenten mit ihrem Fachwissen und helfen bei Recherche, Quelleninterpretation, Aufbau, Struktur und Inhalt.