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Ghostbusters vs. Geisterschreiber (I)

Die Universitäten verfügen inzwischen über einige Erfahrungen, wie man Plagiate erkennen und nachweisen kann. Auch beim Thema Ghostwriting dürften erste, wenn auch bescheidenere Lerneffekte existieren.

Wie kann Ghostwriting an Universitäten verhindert werden?

Solange keine Möglichkeit besteht, alle Studenten rund um die Uhr zu überwachen, einzusperren oder vom Internet abzuschneiden – kurz: solange kein Totalitarismus herrscht– kann Ghostwriting nicht mit Sicherheit unterbunden werden. Zudem sind den Universitäten die Hände gebunden, offensiv dagegen vorzugehen und auf Verdacht hin aktiv zu werden. Daher begnügen sie sich in der Regel damit, frühzeitig in Seminaren auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen hinzuweisen.
Dabei spielt die Persönlichkeit des Dozenten aber eine wichtige Rolle bei der beabsichtigen Abschreckungswirkung. Im Grunde liegt es an jedem Dozenten und Prüfer selbst, ob seine Studenten ihn als wachsamen Beobachter wahrnehmen oder als zerstreuten Theoretiker, der seine Studenten kaum persönlich kennenlernt und bei dem ein Täuschungsversuch aussichtsreich erscheint.

Was tun bei Verdacht?

Ein Dozent, der meint, dass einer seiner Studenten fremde Texte abliefert, muss sehr genau überlegen, wie und auf welche Weise er das Thema anspricht. Im Einzelgespräch, in den Gremien der Universität oder gar in der Öffentlichkeit. Denn es gilt in jedem Fall, bis zum Beweis des Gegenteils, die Unschuldsvermutung. Im Einzelgespräch mit dem Studenten kann vielleicht dessen mangelnde Kompetenz erkundet werden – als sicherer Beleg dafür, dass der Text aus fremder Feder stammt, lässt sich dies jedoch in der Regel nicht nutzen. Aus diesem Grund fühlen sich manche Dozenten gezwungen, anders vorzugehen – und dabei hin und wieder auch die Pfade einer „gerechten“ Bewertung einer Arbeit zuverlassen. Dies ist jedoch rechtlich problematisch und macht die Bewertung angreifbar.

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