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Ghostwriting durch Briefkastenfirmen?

Wer einen Ghostwriter beauftragt, wünscht sich neben Diskretion eine kompetente, zeitnahe und kostengünstige Auftragsabwicklung nach genauen Vorgaben. Schnell ist das Internet durchsucht, schnell sind die in Frage kommenden Firmen gefunden.

Wie aber gestaltet sich nun die konkrete Durchführung? „Kein Problem“, sagt die fesche Seite; Auftragserteilung, Pauschalpreise, saubere Arbeit, schnelle Lieferung, zufriedene Kundenstimmen. Was aber, wenn der Schein trügt? Gerade der mitunter zwielichtige Hauch, der das Ghostwriting immer wieder umweht, zieht schwarze Schafe an, die viel versprechen und wenig halten. Jeder Kunde muss sich fragen, was geschieht, wenn bei der Texterstellung nicht sorgfältig gearbeitet wird, wenn Quellen ausgelassen werden, Sätze nicht formuliert, sondern auf Schülerniveau zusammengepfuscht werden. Im schlimmsten Fall werden schnell kopierte Texte aus dem Internet geliefert, die sich leicht als Plagiat enttarnen lassen.

Hat ein Kunde für einen solchen Text bezahlt, so bleibt ihm, sollten Beschwerden und Korrekturforderungen zu nichts führen, nur der Rechtsweg. Dies ist zum einen mit dem völligen Verlust der Diskretion verbunden, zum anderen kann nur rechtlich vorgegangen werden, wenn sich die Urheber auch ermitteln lassen.

Um sich gegen unerwünschte Überraschungen zu wehren, hilft oftmals schon ein genauerer Blick auf die Webseite: Um was für eine Domain handelt es sich? Wie lange ist diese bereits registriert? Ist der Betreiber namentlich genannt und wo befindet sich der Firmensitz? Wird eine  nichtssagenden Firmenbezeichnungen verwendet? Gibt es im Impressum angegebene Adresse überhaupt und befindet sich dort auch die Firma?

Falls im Impressum eines deutschsprachigen Internetangebots eine ausländische Firma genannt wird, so stellt sich die Frage nach den Gründen: Wollen die Betreiber nur Steuern sparen oder achten sie auch darauf, eine juristische Hürde zwischen sich und dem Kunden zu errichten, um sich vor unbequemen Nachfragen oder berechtigten Forderungen zu schützen?

Der Kunde eines Ghostwriting-Auftrages hat zweifellos das Recht, anonym zu bleiben und Diskretion zu verlangen. Bei den  Betreiber von Ghostwritingagenturen sollten hingegen  klare Strukturen erkennbar sein, wenn sie um Vertrauen werben möchten.

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