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Ghostwriting und „gute wissenschaftliche Praxis“ (II)

Ghostwriting scheint ein Thema zu sein, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) völlig ignoriert wird.

Kein Treffer

Eine Suchanfrage auf den Seiten der DFG – einer Institution, die sich u.a. mit der Erstellung von Richtlinien zu „guter wissenschaftlicher Praxis“ beschäftigt, lieferte am 18.05.2018 kein einziges Ergebnis.
Entweder man möchte dort jeden Bezug vermeiden oder man kann oder will keine Klärung vornehmen, inwieweit Ghostwriting mit wissenschaftlicher Redlichkeit vereinbar wäre. Möglicherweise würde nämlich eine solche Klärung dazu führen, die Praxis an vielen Lehrstühlen überdenken zu müssen; Denn oft genug werden wissenschaftliche Hilfskräfte als bequeme, kostengünstige Ghostwriter genutzt.

Redlich, unredlich oder Grauzone?

Wird der Text eines akademischen Ghostwriters als der eigene ausgegeben, so sind die Umstände des jeweiligen Falles zu betrachten: Geschieht dies beispielsweise in einer Situation, in der die schriftliche Arbeit als Prüfungsleistung gilt, so handelt es sich eindeutig um einen Verstoß. Eine Grauzone wäre beispielsweise dann gegeben, wenn ein wissenschaftlicher Buchautor seinen Abgabetermin zu versäumen droht und daher einen Ghostwriter mit der Fertigstellung des Textes beauftragt, den der Autor abschließend prüft, durch sein eigenes Fachwissen ergänzt und korrigiert.

Erstellt ein Ghostwriter einen Text, der nicht zur Veröffentlichung gedacht ist, so kann dies durchaus im Einklang mit guter wissenschaftlicher Praxis stehen. Falls der Kunde den Text nur für den eigenen Gebrauch nutzt – etwa, um sich schnellen Überblick zu einem Forschungsthema zu verschaffen – ist dies durchaus legitim und mit dem Einsatz wissenschaftlicher Hilfskräfte zu vergleichen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass viele Ghostwriter nicht nur als solche tätig sind, sondern eine Vielzahl von Beratungs-, Recherche- oder Übersetzungsaufgaben übernehmen können, die sich eindeutig mit guter wissenschaftlicher Praxis vereinbaren lassen.

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