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Kopieren verboten? – Änderungen im Verwertungsrecht

Es war jahrzehntelange Praxis an den Universitäten, dass Dozenten Kopien aus Büchern für ihren Unterricht nutzten – ob als Handout oder in den Ordnern des Semesterapparats. Dies wird derzeit neu verhandelt.

Mit der Digitalisierung von vielen Werken hat sich eine neue Situation ergeben: Die „digitale Semesterliteratur“, bei der urheberrechtlich geschützte Texte verbreitet werden, hat Kritiker wie die VG Wort auf den Plan gerufen, die die bisherige (pauschale) Vergütung solcher Texte ablehnen und eine Einzelabrechnung bevorzugen, bei dem die Literatur jedes Dozenten individuell betrachtet wird.

Digitale Flut oder literarische Vorratshaltung?

Die Universitäten, vertreten durch die Hochschulrektorenkonferenz, sehen dies als einen bürokratischen Albtraum an. Nach der anfänglichen Weigerung, einen derartigen Vertrag zu unterzeichnen, kam es zur Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz und VG Wort, die bis Anfang des Wintersemesters 2017/18 eine Lösung erarbeiten soll.

Zuvor war bereits unter vielen Studenten Furcht aufgekommen, wonach bald keine Downloadmöglichkeit für Literatur zur Verfügung stünde und demnach – so die Logik – bis zu dieser Veränderung nun so schnell und so viel heruntergeladen werden solle, wie möglich, um einen „Vorrat“ zu schaffen.

Die Thematik von Nutzungsrechten ist allerdings keine grundsätzlich neue. Es stellt sich aber die Frage, wie damit im digitalen Zeitalter umgegangen werden soll. Denn einerseits sind es wenige große Wissenschaftsverlage, die einen enormen Umsatz mit akademischen Arbeiten machen, andererseits erlaubt das Netz eine unkontrollierte Weitergabe aller Werke, sofern diese nicht durch besondere Maßnahmen geschützt sind.

Zusätzlich geht es darum, ob Wissenschaftler, die oftmals Jahre ihres Lebens in eine umfangreiche Arbeit investieren, von den Verlagen angemessen entlohnt werden.

Der Traum von der kostenlosen Wissenschaft

Das Internet hat zahlreiche neue Publikationsmodelle mit sich gebracht, die in direkter Konkurrenz zu den klassischen Verlagen stehen. Eine Wissenschaftslandschaft mit überwiegend frei zugänglichen Publikationen würde allerdings das Ertragsmodell der Verlage auf den Kopf stellen und müsste die Autoren anderweitig entlohnen.

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