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Millionenbranche Ghostwriting?

Ghostwriting ist eine sehr verschwiegene Tätigkeit, die zudem vom Hauch des Geheimnisvollen, vielleicht sogar des Verbotenen, umweht wird. Die Medien freuen sich über ein spannendes Thema.

Von Zeit zu Zeit findet die Zeit Zeit, sich einmal dem Ghostwriting zu widmen. So wurde Mitte Juni der Ghostwriter-Report (der zuvor im Magazin „Zeit Campus“) erschienen war, online veröffentlicht.

Im Gegensatz zu manch anderer Ghostwriting-Berichterstattung, die bewusst Skandale sucht und Sensationsmache betreibt, schlägt der Artikel einen eher nüchternen Ton an und beleuchtet verschiedene Aspekte des Themas: Geschildert werden die Art der Dienstleistung, die rechtliche Seite sowie die Struktur und das Auftreten der Anbieter, die teils über ein ausgeklügeltes Firmengeflecht verfügen.

Insbesondere die Diskrepanz zwischen der rechtlich kaum angreifbaren Situation von Ghostwritern, ihren „frechen“ Werbekampagnen, die sich oft um Begriffskombinationen wie „Bachelorarbeit schreiben lassen“ drehen, und der geringen Wahrscheinlichkeit, dass Studenten, die eine vom Ghostwriter erstellte Arbeit einreichen, dabei auffallen , gibt Anlass zur Sorge.

Die Widersprüche zeigen sich am deutlichsten in einem Interview: So verurteilte Michael Hartmer vom Hochschulverband die Ghostwriter als „arrogant“, unterstellte vielen Studierenden eine „akademische Pfuschmentalität“, nur um dann zu einem sehr ernüchternden Ergebnis zu kommen. So gehöre es zur Aufgabe der Hochschulen, Plagiate oder Datenfälschung zu verhindern: „Bei von Ghostwritern verfassten Qualifikationsarbeiten“, so Hartmer, „sind sie aber weitgehend machtlos.“

Der Grund dafür sei, dass die Arbeiten in den meisten Fällen fachlich den Ansprüchen genügten, also ein entsprechendes wissenschaftliches Niveau aufweisen und die nötigen Formalien berücksichtigen.

Auch innerhalb der Professorenschaft ist ein mögliches Verbot von Ghostwriting umstritten, da es kaum zu einer Veränderung der derzeitigen Praxis beitragen kann. Darüber hinaus müsste es juristisch sauber formuliert werden. Nur so könnte zwischen den legalen Dienstleistungen, wie sie etwa der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags liefert, und dem illegalen Teil unterschieden werden. Es scheint, dass es das derzeitige System sehr einfach macht, zu schummeln – und damit durchzukommen.

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