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Schlechte Chancen für Ghostbusters (II): Ghostwriting nachweisen?

Ghostwriting ist eine diskrete Dienstleistung – dies trifft auch und gerade für das Schreiben im akademischen Bereich zu. Aus diesem Grund ist ein Nachweis extrem unwahrscheinlich.

Angenommen, ein Prüfer nimmt sich für eine Arbeit viel Zeit. Er begutachtet Stil und Inhalt ausführlich, ruft sich das Erscheinungsbild und die bisherigen Leistungen des Studenten in Erinnerung und entwickelt den Verdacht, dass mit der vorliegenden Arbeit etwas nicht stimmt. Ein Plagiat? Der Prüfer gibt einige der Satzteile in eine Suchmaschine ein, wird aber nicht fündig.

Der nächste Gedanke: Ein Ghostwriter? Während ein Plagiat relativ einfach und mit rechnerischer Präzision nachzuweisen wäre, verhält es sich bei von Ghostwritern geschriebenen Texten anders: Wie soll gezeigt werden, dass der Text NICHT vom Studenten stammt? Die Beweislast liegt beim Prüfer. Und sobald dieser Beschuldigungen äußert, sollte er sich seiner Sache sehr sicher sein und auch den Nachweis erbringen können. Aber womit? Im Rahmen der Untersuchung sind weder mittelalterliche Verhörmethoden noch endlose Unterstellungen erlaubt.

In nahezu allen Fällen dürften sich Studenten aus der Affäre ziehen können – selbst solche, die sich dieses Vergehens schuldig gemacht haben: Denn sie verfügen häufig über ein breites und trickreiches Instrumentarium, den Einsatz eines Ghostwriters bestens zu tarnen und die Texte als ihre eigenen erscheinen zu lassen. So kommt es zu sprachlichen Anpassungen an den eigenen Stil, aber auch zu einem genauen Studium der Ausführungen des unbekannten Schreibers – in deren Verlauf sich oft genug erst jenes Verständnis der Materie ergibt, das bisher fehlte. Auch die Mischung eigener und fremder Textteile gehört zum Repertoire der Trickser.

Die Folge: Kaum ein Professor will sich der Gefahr aussetzen, falsche Beschuldigungen zu äußern. Denn im Zweifelsfall kann dies höchst unangenehme Folgen haben.

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