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In der Guttenberg-Falle

Zwei Drittel Plagiatsanteil enthielt die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg – und war damit eindeutig keine Wissenschaft. Dementsprechend leicht hatte es die Uni Bayreuth im Aberkennungsverfahren. Doch Ausnahmesituationen eignen sich nicht für generelle Schlüsse. Der Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in Deutschland ist mangelhaft…

Der Fall Guttenberg hat den Blick auf die strukturellen Mängel verstellt, die behoben werden müssen, wenn die Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens – und da spielen Plagiatsvorwürfe insgesamt nur eine kleine Rolle -, auf Dauer gelingen soll.

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